Bestattungsvorsorge Bingen

Das Bestattungsinstitut Krick ist Ihr kompetenter Ansprechpartner für Bestattungsvorsorge in Bingen. Es ist eine große Erleichterung, rechtzeitig Vorsorge getroffen zu haben. Die Regelungen für Ablauf, Umfang und Nennung persönlicher Wünsche bei der Bestattung sowie die finanzielle Absicherung, beispielsweise mit einer Bestattungskostenvorsorgeversicherung werden dieser gerecht. Man erspart den Angehörigen Unsicherheit sowie finanzielle und weitere seelische Belastung.

Finanzielle Absicherung durch die Bestattungsvorsorge Bingen
Besondere Bedeutung gewinnt die Bestattungsvorsorge durch eine Gesetzesänderung zum 1.1.2004. Im Zuge der aktuellen Gesundheitsreform wurde das Sterbegeld der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) komplett gestrichen, d.h., kein GKV-Mitglied hat mehr Anspruch auf Sterbegeld. Durch diesen Rückzug des Staates kommen in Zukunft höhere Bestattungskosten auf die Angehörigen zu. Um dies zu vermeiden, ist die private Initiative gefordert

Es besteht die Wahlmöglichkeit zwischen zwei attraktiven Vorsorge-Modellen:

Die Vorsorgeversicherung
Als Ergänzung und finanzielle Absicherung empfiehlt es sich eine Sterbegeldversicherung abzuschließen, die im Gegensatz zur Lebensversicherung nur im Falles des Ablebens ausgezahlt wird.

Die Höhe dieser Versicherungssumme richtet sich nach den persönlichen Wünschen und der Spanne die bis zum voraussichtlichen Tod noch verstreicht, denn Preissteigerungen die in 20 – 30 Jahren bis zur Auszahlung entstehen können sollten auch mit einkalkuliert werden.

Die Höhe der Versicherung kann im Moment zwischen 2.000 und 12.500 Euro abgeschlossen werden. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Geschlecht und Eintrittsalter der zu versichernden Personen.

Treuhandvertrag
Neben dem Abschluss einer Vorsorgeversicherung kann der andere Weg zu finanziellen Absicherung der Abschluss eines Treuhandvertrages sein.

Beim Abschluss eines Treuhandvertrages werden vorhandene finanzielle Mittel treuhändlerisch für den Treugeber verzinslich angelegt. Dieses Geld kann nur mit Einverständnis des Einzahlers oder unter Vorlage der Sterbeurkunde wieder ausgezahlt werden, so dass der Zugriff Dritter auf das angelegte Geld ausgeschlossen ist. 

Als Partner des Bestattungsgewerbes wurde vom Bundesverband Deutsches Bestattungsgewerbe zu diesem Zweck die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ins Leben gerufen. Diese Institution legt das eingezahlte Geld für Sie an.

Musterverträge

Musterverträge zur Bestattungsvorsorge und Formulare finden Sie im Bereich Downloads.

Bestattungsinstitut Bingen

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