In verschiedenen Gemeinden werden Urnenwände bereitgestellt, in denen in der Regel bis zu 2 Urnen beigesetzt werden können. Die Urnennische kann wie ein Familiengrab immer wieder neu angemietet werden. Vom Steinmetz kann die Nischenplatte mit Namen, Daten und z. B. einem Kreuz usw. nach den örtlichen Vorgaben beschriftet werden.
Einzelheiten & Organisation von Bestattungen
Regelung bei Versicherungen & Behörden
Bestattungsvorsorge